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Ralf Konrad
Schornsteinfegermeister
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Energienews


20.09.2012

Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Zum 1. Januar 2013 ändert sich das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Hauseigentümer haben dann die Möglichkeit, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen.

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Hauseigentümer in den nächsten Wochen die Weichen dafür stellen sollten, wer sich um ihre Feuerungsanlage kümmern soll.

Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Er ist auch weiterhin Ansprechpartner des Hauseigentümers. Zu den hoheitlichen Tätigkeiten zählen die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen, also aller Feuerstätten und Schornsteine. Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks: „Hoheitlich dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übertragen bleibt auch die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine, die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen, wenn der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und die Erstellung des sogenannten Feuerstättenbescheids.“ Alle weiteren Schornsteinfegertätigkeiten sind dagegen nicht hoheitlich und können ab 2013 an jeden qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb vergeben werden.

Weitere Informationen unter www.schornsteinfeger.de




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